1. Indikation
- chronische Analfissur mit sekundären Veränderungen
- therapierefraktäre Analfissur auch ohne sekundäre Veränderungen
3. präoperative Diagnostik
Proktologische Untersuchung: Inspektion, Palpation, Proktoskopie, Rektoskopie
5. Aufklärung
Allgemein:
- Blutung
- Thrombose
- Embolie etc.
Speziell:
- Konsekutive Störung der Feinkontinenz (z.B. Stuhlschmieren)
- Sensorisches Defizit mit Inkontinenzbeschwerden oder Stenosen
- Stenosen durch Narbenbildung
- Sekundäre Wundheilung
- Abszess
6. Anästhesie
Je nach Allgemeinzustand des Patienten:
- Intubationsnarkose (Intubationsnarkose, Larynxmaskennarkose)
- Leitungsanästhesie (Spinalanästhesie, Caudalanästhesie)
- In ausgewählten Fällen auch Lokalanästhesie möglich
8. OP-Setup
Der Operateur sitzt vor dem in Steinschnittlage gelagerten Patienten, der 1. Assistent links daneben. Die instrumentierende OP-Pflegekraft steht oder sitzt seitlich rechts neben dem Operateur.
9. spezielle Instrumentarien und Haltesysteme
- Verschiedene Sonden (insbesondere Hakensonde zur Fistelsuche)
10. postoperative Behandlung
postoperative Analgesie: Nicht-steroidale Antirheumatika sind in der Regel ausreichend, ggf. kann eine Steigerung mit opioidhaltigen Analgetika erfolgen.
Folgen Sie hier dem link zu PROSPECT (Procedures Specific Postoperative Pain Management)
Folgen Sie hier dem link zu den aktuellen Leitlinien: www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/041-001.htm
medizinische Nachbehandlung: Vor Entlassung sollte rektal-digital ausgetastet werden.
Thromboseprophylaxe: Standard Thromboseprophylaxe z.B. Clexane 40 s.c. oder Fraxiparin 0,3 s.c. ab 4 Stunden postoperativ 1x täglich
Zu beachten: Nierenfunktion, HIT II (Anamnese, Thrombozytenkontrolle)
Folgen Sie hier dem link zu den aktuellen Leitlinien: www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/003-001.htm
Mobilisation: Nach Abklingen der Narkosemaßnahmen unmittelbare Vollmobilisation möglich
Krankengymnastik: Nicht erforderlich
Kostaufbau: Vollkost am ersten postoperativen Tag
Stuhlregulierung: Zur Stuhlregulierung sollte ballaststoffreiche Ernährung zusammen mit ausreichender Flüssigkeitsaufnahme ausreichend sein
Arbeitsunfähigkeit: Eine Arbeitsunfähigkeit sollte nicht länger als 1 Woche bestehen








