Grundsätzlich sind die Indikationen für eine Pneumektomie mit Verbesserung der Operationstechnik und guten Ergebnissen der Bronchusanastomose bei einer Manschettenresektion deutlich seltener geworden.
Onklogisch
- Bei zentral gelegenen Bronchialkarzinomen in einem operablen Stadium
- In sehr selten Ausnahmenfällen bei Pleuramesotheliom oder Bronchialkarzinom mit unilateraler Lungenmetastasierung
- Palliative Resektion zum Beispiel bei Obstruktion des Hauptbronchus mit rezidivierenden Pneumonien und Lungenabszessen oder rezidivierenden Blutungen.
Nicht Onkologisch
- Zerstörter Lungenflügel nach infektiöser Erkrankung (z.B. Tuberkulose)
- Ausgeprägte Bronchieektasen
- Stenose des Hauptbronchus
- Iatrogene Schädigung der Pulmonalarterie zum Beispiel während einer Lobektomie

